
Ombudsmann.
Jede durchgreifende Korruptionsbekämpfung setzt die frühzeitige Kenntnis kritischer Vorgänge im Unternehmen voraus. Mitarbeiter, die wichtige Informationen geben könnten, befürchten aber nicht selten, in einen bevorstehenden Skandal hineingezogen zu werden und die eigene Karriere zu beschädigen. Um solche Schwellen, die einen hilfreichen Informationsfluss behindern, abzusenken, hat sich der Einsatz eines externen Spezialisten bewährt.
Der Ombudsmann steht als unabhängiger Fachmann für alle zur Verfügung, die den Verdacht einer Korruption äußern wollen oder andere bedeutsame Hinweise geben können. Aber auch Geschäftspartner können sich vertrauensvoll an diese externe Vertrauensperson wenden, wenn sie den Verdacht haben, dass innerhalb der Geschäftsbeziehung oder im Umfeld des Unternehmens ein Fall von Bestechung, Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung vorliegt.
Der Ombudsmann ist als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Identität seiner Hinweisgeber hält er anonym und die Hinweisgeber allein bestimmen, welche Informationen an welche Stellen weitergegeben werden dürfen. Somit müssen die Hinweisgeber keine beruflichen oder persönlichen Nachteile befürchten.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Helmut Görling
Tel. +49 69/76 80 73-0
E-Mail h.goerling@goerling.com

