„Criminal Compliance“ - Tagung führte Praktiker und Wissenschaftler zusammen

03.12.2010
Vortrag von Dr. Helmut Görling / Die Aufarbeitung von Criminal Compliance-Fällen vor den Zivilgerichten

Augsburg. Compliance ist in aller Munde. Und dennoch besteht höchste Unsicherheit darüber, was Compliance eigentlich bedeutet. Wissenschaftliche und praktische Aspekte der nationalen und internationalen Compliance-Diskussion standen deshalb bei einer Tagung an der Universität Augsburg im Mittelpunkt.

Das Center for Criminal Compliance (CCC) und die Forschungsstelle für Internationales Gesellschaftsrecht der Universität Augsburg boten bei der 1. Compliance-Tagung in einem Zivilrechts- und drei Strafrechtspanels Wissenschaftlern und Praktikern ein anspruchsvolles Programm. Für die Vorträge der zweitägigen Veranstaltung konnten hochrangige Referenten aus dem In- und Ausland gewonnen werden, die den CCC-Anspruch, Wissenschaft und Praxis zu verknüpfen, eindrucksvoll illustrierten.

Als deutschlandweit erste Einrichtung dieser Art wurde im Sommer 2009 an der Universität Augsburg das Center for Criminal Compliance errichtet. Am CCC haben sich erfahrene Strafrechtswissenschaftler und Praktiker zusammengefunden, um unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rotsch für die in der Wirtschaft auftauchenden Fragen in Zusammenhang mit strafrechtlichen Risiken und ihrer Vermeidung wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Lösungen anzubieten.

Das Center for Criminal Compliance versucht, durch eine in Deutschland einzigartige Verbindung von Theorie und Praxis wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Internationales Gesellschaftsrecht der Universität Augsburg.

Das Themenspektrum reicht von „Grundpflichten und Haftungsgefahren für Unternehmensleiter“ über „Auswirkungen wachsender Complianceanforderungen auf die unternehmerische Praxis im Mittelstand“ und „Strafrechtliche Risiken von Compliance-Beauftragten“ bis hin zu „Rechtlichen Vorgaben und sinnvollen Regelungen in Ethik-Richtlinien“ sowie „Compliance aus Sicht des Gerichts“.

Dr. Helmut Görling von der Görling Rechtsanwaltsgesellschaft berichtete in einem Vortrag aus seiner jahrelangen Erfahrung mit der Aufarbeitung von Criminal Compliance-Fällen vor den Zivilgerichten.

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