Compliance & Ombudsmann. 

Der führende schwedische Einrichtungskonzern, dessen Interessen wir bereits in einem komplexen Korruptionsfall anwaltlich vertreten haben, hat uns beauftragt, die Complianceorganisation in seinen deutschen Konzernunternehmen auf Wirksamkeit zu überprüfen und zu optimieren.

Zur Korruptionsprävention haben uns mehrere Unternehmen, darunter ein führendes deutsches Unternehmen für Bau- und Heimwerkermärkte, eine bekannte Ingenieur-Sachverständigengesellschaft und ein skandinavischer Konzern mit der Funktion des Ombudsmanns betraut. Geschäftspartner und Mitarbeiter dieser Unternehmen können sich an den externen Ombudsmann wenden, wenn sie den Verdacht haben, innerhalb oder im Umfeld der Gesellschaften könne ein Fall von Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung oder andere Complianceverstöße vorliegen.

Der Hinweisgeber muss keine persönlichen oder beruflichen Nachteile fürchten. Denn der von uns gestellte Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und behandelt daher die Identität des Hinweisgebers auf Wunsch auch anonym. Allein der Hinweisgeber bestimmt, welche Informationen weitergegeben werden.